Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

    Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Hygiene

    Beschreibung

    Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen des Landkreises und entscheidet bei Überschreitung von Grenzwerten über entsprechende Maßnahmen. Außerdem erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zu Themen wie der Überwachungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, Wasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen. Die Qualität des Badewassers, die allgemeine Hygiene, die Wasseraufbereitungsanlagen und die Eigenüberwachung öffentlicher Schwimmbäder werden ebenfalls vom Gesundheitsamt überwacht und überprüft. Das Gesundheitsamt hat weiterhin die Aufgabe, die Einhaltung hygienischer Bedingungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen durch Kontrollen der Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie der Einhaltung baulich-funktioneller und hygienischer Ausstattungsvorgaben zu überwachen. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten nimmt das Gesundheitsamt Aufklärungs- und Beratungsaufgaben wahr und erfasst und wertet Fälle von meldepflichtigen Krankheiten aus. Es unternimmt Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten, Desinfektion, Impfung und medikamentösen Prophylaxe und spricht Tätigkeitsverbote und Besuchsverbote von öffentlichen Einrichtungen aus. Das Gesundheitsamt steht außerdem für allgemeine Anfragen zu umwelthygienischen und umweltmedizinischen Themen wie Innenraumluft und Schimmelpilzbefall zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-781(Sekretariat)

    E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
    • Anschrift der Niederlassung 
    • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
       

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
       

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinischer Technologe für Radiologie, Anästhesietechnischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Orthoptist oder Orthoptistin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Logopäde oder Logopädin, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Anästhesietechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Medizinisch-technischer Assistent, Masseur und medizinischer Bademeister, Medizinische Technologin für Radiologie, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Operationstechnische Assistentin, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Apotheker oder Apothekerin, Arzt oder Ärztin, Diätassistent oder Diätassistentin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Zahnarzt oder Zahnärztin, Podologe oder Podologin, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Krankenpflegerin, Operationstechnischer Assistent, Rettungsassistent oder -assistentin, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de