Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

    Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-7400

    Fax: 03695 61-7499

    E-Mail: gesundheitsamt@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen.

    Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Str. 74, 99817 Eisenach

    Telefon: 03695 617401 Fax: 03695 617499

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
    • Anschrift der Niederlassung 
    • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
       

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
       

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2024

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Operationstechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Apotheker oder Apothekerin, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Arzt oder Ärztin, Logopäde oder Logopädin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Podologe oder Podologin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Medizinische Technologin für Radiologie, Anästhesietechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Orthoptist oder Orthoptistin, Kinderkrankenpflegerin, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Rettungsassistent oder -assistentin, Anästhesietechnischer Assistent, Operationstechnischer Assistent, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Diätassistent oder Diätassistentin, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Krankenpflegerin, Masseur und medizinischer Bademeister, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinischer Technologe für Radiologie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024