Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Für Weimar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Name
- Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
- Anschrift der Niederlassung
- Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung
Voraussetzungen
Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktiker/in) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
Fristen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.
Kosten
Kosten entstehen gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stichwörter
Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Masseur und medizinischer Bademeister, Podologe oder Podologin, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Rettungsassistent oder -assistentin, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Logopäde oder Logopädin, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Radiologie, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Apotheker oder Apothekerin, Diätassistent oder Diätassistentin, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Orthoptist oder Orthoptistin, Operationstechnischer Assistent, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Anästhesietechnischer Assistent, Medizinischer Technologe für Radiologie, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Arzt oder Ärztin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Operationstechnische Assistentin, Anästhesietechnische Assistentin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Krankenpflegerin