Unternehmenskarte Ersatz wegen Diebstahl

    Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

    Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
    Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird. Nur so kann der Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zugeordnet werden.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Zulassung, Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03672 823-192

    E-Mail: zulassung@kreis-slf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle der Kfz-Zulassung im Landratsamt Haus I, Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Otto-Dix-Straße 9

    07548 Gera

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3821100

    Fax: 0361 57-3821104

    E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
    • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
    • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
    • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
      • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
      • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
      • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, wird die Karte erneuert.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 34.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Stichwörter

    Fahrtenschreiber, gestohlene Unternehmenskarte, Tachograph, Fahrtenschreiberkarte, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, FKR, Unternehmerkarte, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Antrag Unternehmenskarte, Unternehmer, Digitales Kontrollgerät, Tachograf, Unternehmen, KBA, Fahrtenschreiberkartenregister, Sozialvorschriften

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English