Unternehmenskarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

    Unternehmenskarte wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung ersetzen

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Ist Ihre Unternehmenskarte funktionsunfähig, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
    Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Otto-Dix-Straße 9

    07548 Gera

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3821100

    Fax: 0361 57-3821104

    E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
    • Funktionsunfähige Karte

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
    • Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
    • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
      • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
      • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
      • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die funktionsunfähige Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 34.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Stichwörter

    beschädigte Unternehmenskarte, Fahrtenschreiberkarte, Sozialvorschriften, fehlerhafte Unternehmenskarte, Tachograf, Unternehmerkarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Digitales Kontrollgerät, Kontrollgerätekarte, Tachograph

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de