Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Fahrzeug-Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.0.1 Bürgerbüro Artern

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 -  12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-934

    Fax: 03632 741-88930

    E-Mail: artern@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023 (von: El Maazouzi, Amira)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.2 Sachgebiet Bürgerservice Kyffhäuserkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 13:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 13:00 Uhr Sa. 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-439

    Fax: 03632 741-8876

    E-Mail: kfz@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2008 (von: Antje Burghardt)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen, sonst kann die Zulassung verweigert werden
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 02.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 02.12.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Stichwörter

    Neuwagen anmelden, Motorrad anmelden, Neuzulassung, Neufahrzeug zulassen, Auto Zulassen, Lkw zulassen, Wohnmobil anmelden, Neuwagenzulassung, Anhänger anmelden, Straßenzulassung, Kfz-Zulassung, Pkw erstmals zulassen, Bus zulassen, Auto anmelden, Motorrad zulassen, Neuwagen zulassen, Kfz erstmals zulassen, Fahrzeug anmelden, Neufahrzeugzulassung, Lkw anmelden, Bus anmelden, Wohnmobil zulassen, Anhänger zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)