Kraftfahrzeugzulassung - Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die zuständigen örtlichen Kfz-Behörden
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 53 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03681 742919
Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)
Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)
E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Suhl: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Suhl
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Weiterhin ist es zu Punkt 4 neben der CoC auch möglich, ein Vollgutachten mit einer Bestätigung des Verkäufers, dass bisher kein CoC ausgestellt wurden oder ein Gutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) vorzulegen.
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Hinweise für Suhl: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Suhl
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Suhl: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Suhl
Zu der Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro werden noch zweimal 0,30 Euro für die Verwendung von Klebesiegeln nach Ziff. 233 GebOSt erhoben.
Für die internetbasierte Anmeldung wird neben den 12,80 Euro außerdem noch eine neue Zulassung Teil II für 3,80 Euro ausgestellt (Ziff. 123.1 GebOSt) und eine Gebühr in Höhe von 0,30 Euro nach Ziff. 221.1.1 GebOSt für einen Plakettenträger, sowie zweimal die Gebühr in Höhe von 0,30 Euro für die Verwendung von Klebesiegeln nach Ziff. 233 GebOSt erhoben. Weiterhin kommt das Porto für die postalische Zustellung dazu, dass derzeit 3,57 Euro beträgt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 08.05.2024
Stichwörter
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