Erfüllung der Weiterbildungspflicht als Versicherungsvermittler oder -berater erklären oder nachweisen

    Nach Aufforderung durch die IHK müssen Sie als Versicherungsvermittler oder -berater eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht einreichen.

    Beschreibung

    Als Inhaber einer Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung oder -beratung sind Sie sowie unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte verpflichtet, sich pro Kalenderjahr 15 Stunden weiterzubilden.

    Die IIHK kann Sie auffordern, eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildung abzugeben. Erst nach dieser Aufforderung sind Sie verpflichtet, die Erklärung abzugeben. Die Aufforderung kann anlassbezogen oder im Rahmen von Stichprobenkontrollen erfolgen. Ferner kann die IHK Sie zur Vorlage von Unterlagen über die Weiterbildungsmaßnahmen auffordern.

    Die Weiterbildungen müssen bestimmten inhaltlichen Anforderungen und Qualitätsanforderungen genügen, genauere Informationen finden Sie im verlinkten Informationsblatt von DIHK und BaFin.

    Ist die Erlaubnisinhaberin eine juristische Person (z.B. GmbH), müssen sich ihre gesetzlichen Vertreter weiterbilden. Gesetzliche Vertreter, die nicht selbst vermittelnd und beratend tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungspflicht auf Beschäftigte delegieren. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Nachweise und Unterlagen zur 
    Weiterbildungsmaßnahme 5 Jahre lang aufzubewahren.

    Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht sowie gegen die Anordnung der Vorlage der Erklärung oder gegen die Aufbewahrungspflicht der Nachweise können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammer

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Heringen/Helme, Stadt (Kreis Nordhausen, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Zunächst erfolgt eine Aufforderung durch die IHK, eine Erklärung einzureichen, aus der mindestens Folgendes hervorgeht:

    • Vor- und Nachname der Person, die an der Weiterbildung teilgenommen hat
    • Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme
    • Name und Vorname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters

    Formulare

    • Formulare: Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftformerfordernis: nein

    Voraussetzungen

    Sie wurden durch die IHK zur Abgabe von Erklärung und ggfs. Nachweisen aufgefordert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerruf oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Gebührenbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Sie werden durch die IHK aufgefordert, eine Erklärung abzugeben.
    • Sie reichen die Erklärung schriftlich oder elektronisch bei der IHK ein.
    • Die IHK prüft die Erklärung sowie ggfs. Nachweise.

    Fristen

    Je nach Prüfungsumfang Ihrer eingereichten Unterlagen variieren die Bearbeitungszeiten.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsumfang Ihrer eingereichten Unterlagen variieren die Bearbeitungszeiten.

    Kosten

    Es fallen ggfs. Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde entnehmen.

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie die Internetseiten Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Weiterbildungspflicht, Weiterbildung, VersVermV, Berufspflicht, § 34d GewO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de