IHK-Unterrichtungsnachweis für Spielautomatenaufsteller erhalten
Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem bescheinigen, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind. Die Unterrichtung führt die Industrie- und Handelskammer durch.
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Umfasst von der Unterrichtung sind folgende Sachgebiete:
- Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Länder
- Jugendschutzrecht
Sie dürfen als Aufsteller von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die den Unterrichtungsnachweis der IHK erbringen können. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Grüner Weg
Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.
Verfahrensablauf
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zu einem Termin zur Unterrichtung an
- Sie besuchen die Unterrichtung.
- Die Unterrichtung dauert 5-6 Stunden
- Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später
Die Bescheinigung müssen Sie bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Ausstellung der Bescheinigung binnen weniger Tage.
Kosten
Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.12.2023