Unterrichtung zu notwendigen Kenntnissen zum Spieler- und Jugendschutz Zulassung

    IHK-Unterrichtungsnachweis für Spielautomatenaufsteller erhalten

    Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde. 
    Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem bescheinigen, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind. Die Unterrichtung führt die Industrie- und Handelskammer durch. 
    Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Umfasst von der Unterrichtung sind folgende Sachgebiete:

    • Gewerbeordnung und Spielverordnung
    • Spielhallenrecht der Länder
    • Jugendschutzrecht

    Sie dürfen als Aufsteller von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die den Unterrichtungsnachweis der IHK erbringen können. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: ausreichend vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Grüner Weg

    Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK
    - Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
    - Schriftformerfordernis: nein
    - Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.
     

    Verfahrensablauf

    Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zu einem Termin zur Unterrichtung an
    • Sie besuchen die Unterrichtung. 
    • Die Unterrichtung dauert 5-6 Stunden
    • Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später 


    Die Bescheinigung müssen Sie bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Ausstellung der Bescheinigung binnen weniger Tage.
     

    Kosten

    Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)