Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater Zulassung

    Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater ablegen

    Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen beraten oder Anlageberatung erbringenmöchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der IHK tun.
    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
    - Offene Finanzanlagen
    - Geschlossene Finanzanlagen
    - Vermögensanlagen


    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten. Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung.

    Formulare

    • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftform: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch. Details sind dem Bescheid über das Bestehen/Nichtbestehen über die Prüfung zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufs, Ort und Zeit.
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie darüber eine Bescheinigung.

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Die bestandene Sachkundeprüfung gilt lebenslang

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    § 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) führt die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse auf. Die Liste ist abschließend.
    Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)