Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ablegen
Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.
Beschreibung
Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in
Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.
Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Das Beherrschen der deutschen Sprache notwendig, um die Prüfung bestehen zu können.
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:
Ansprechpartner
Für Greußen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Möglicherweise weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK, teilweise Online-Anmeldung möglich
- Online-Verfahren: für die Anmeldung ja, für die Prüfung nicht
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen.
Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Für das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:
- Die Anmeldung bei einer IHK
- Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
- Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils (120 Minuten, Multiple-Choice)
- Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
- Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
Fristen
- Den Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten
- Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung steht in der Regel sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden.
Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
Statt der Sachkundeprüfung gibt es auch das Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben (im Volltext) aufgelisteten Aufgaben müssen Sie hingegen die
Sachkundeprüfung bestehen.
Alleine die Unterrichtung ist keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.
Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die nach SGB gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.01.2024