Hausnummer Festsetzung

    Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer

    Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.

    Beschreibung

    Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

    Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.

    Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Korbußen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Hausnummernantrag
    • Lageplan zum Grundstück
    • Baugenehmigungsnummer

    Formulare

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Vergabe von Hausnummern, Hausnummer erhalten, Änderung von Hausnummern, Neue Hausnummer, Hausnummernverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de