Hausnummer Festsetzung

    Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer

    Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.

    Beschreibung

    Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

    Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.

    Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Triptis - Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07819 Triptis

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036482 359-32

    Fax: 036482 359-34

    E-Mail: liegenschaften@triptis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Hausnummernantrag
    • Lageplan zum Grundstück
    • Baugenehmigungsnummer

    Formulare

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Vergabe von Hausnummern, Hausnummer erhalten, Änderung von Hausnummern, Neue Hausnummer, Hausnummernverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de