Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer
Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.
Beschreibung
Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.
Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Für Lausnitz b. Neustadt an der Orla wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.01.2024
Stichwörter
Vergabe von Hausnummern, Hausnummer erhalten, Änderung von Hausnummern, Neue Hausnummer, Hausnummernverzeichnis