Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung im vereinfachten Verfahren

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater im vereinfachten Verfahren beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Versicherungsberater sind Sie, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Sie dürfen als Versicherungsberater keine Zuwendung von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entgegennehmen.

    Außerdem können Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen beraten oder vertreten.

    Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.

    Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen. 

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist. 

    Wenn Sie von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsberater besitzen und nur vorübergehend in Deutschland im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen der Errichtung einer Zweigniederlassung tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.

    Sie können nicht zugleich als Versicherungsvermittler tätig sein.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: 

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: ausreichend vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grüner Weg
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler verfügen, die bis zum 22.02.2018 erteilt wurde, entfallen die Nachweise zu Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und Sachkunde. Stattdessen müssen Sie den Erlaubnisbescheid als Versicherungsvermittler im Original einreichen.

    Hinweis: 
    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Behörde entnehmen.

    Formulare

    Formular: Antragsformular der zuständigen IHK für natürliche oder juristische Person bzw. für vereinfachtes Verfahren
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler verfügen, die bis zum 22.02.2018 erteilt wurde. 

    Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Industrie- und Handelskammer über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis kann Rechtsbehelf eingelegt werden.

    Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerspruch oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich. 
    Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Erlaubnisantrag entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.

    • Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
    • Die zuständige IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Fristen

    Die Erlaubnis gilt unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Beratung unmittelbar mitwirken, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten zuverlässig sind und für die Beratung zu der jeweiligen Versicherung über eine sachgerechte Qualifikation verfügen. 

    Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die in leitender Position für die Beratung verantwortlich sind, müssen Sie diese zudem in das Vermittlerregister eintragen lassen.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Stichwörter

    Versicherungsvertrieb, Versicherung, Registerstelle, GewO, Registerbehörde, VersVermV, Gewerbeordnung, Berufspflichten, Versicherungsberater, Registrierungsnummer, Versicherungsvertrag, Beratung, Versicherungsvermittlungsverordnung, mitwirkende Beschäftigte, Rechtsdienstleistung, leitende Angestellte, Erlaubnispflicht, Vermittlerregister, Weiterbildungspflicht, Versicherungsvermittlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de