Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater im vereinfachten Verfahren beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Beschreibung
Versicherungsberater sind Sie, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Sie dürfen als Versicherungsberater keine Zuwendung von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entgegennehmen.
Außerdem können Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen beraten oder vertreten.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.
Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist.
Wenn Sie von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsberater besitzen und nur vorübergehend in Deutschland im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen der Errichtung einer Zweigniederlassung tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.
Sie können nicht zugleich als Versicherungsvermittler tätig sein.
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Grüner Weg
Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler verfügen, die bis zum 22.02.2018 erteilt wurde, entfallen die Nachweise zu Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und Sachkunde. Stattdessen müssen Sie den Erlaubnisbescheid als Versicherungsvermittler im Original einreichen.
Hinweis:
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Behörde entnehmen.
Formulare
Formular: Antragsformular der zuständigen IHK für natürliche oder juristische Person bzw. für vereinfachtes Verfahren
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler verfügen, die bis zum 22.02.2018 erteilt wurde.
Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO) - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- § 11a Gewerbeordnung (GewO) - Vermittlerregister
- § 156 Gewerbeordnung (GewO) - Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermO)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Industrie- und Handelskammer über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis kann Rechtsbehelf eingelegt werden.
Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerspruch oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Erlaubnisantrag entnehmen.
Verfahrensablauf
Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.
- Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
- Die zuständige IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.
Fristen
Die Erlaubnis gilt unbefristet.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Beratung unmittelbar mitwirken, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten zuverlässig sind und für die Beratung zu der jeweiligen Versicherung über eine sachgerechte Qualifikation verfügen.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die in leitender Position für die Beratung verantwortlich sind, müssen Sie diese zudem in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Weitere Informationen
Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse:
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024