Vermittlerregister Löschung

    Löschung aus Vermittlerregister beantragen

    Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Beschreibung

    Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.

    Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. "Schubladenerlaubnis" aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung ("Löschung aus dem Vermittlerregister"). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen. 

    Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung "Erlaubnisverzicht erklären". Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.

    Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen. 

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: ausreichend vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grüner Weg
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine Unterlagen beigebracht werden.

    Formulare

    Formulare: Antragsformular auf Löschung der Registerdaten
    Onlineverfahren: teilweise möglich
    Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Schriftformerfordernis: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind im Vermittlerregister eingetragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK). 
    • Die Löschung kann weder rückwirkend noch zu speziellen Wunschterminen erfolgen.
    • Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Löschung erfolgt regelmäßig innerhalb weniger Tage. 

    Kosten

    Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerbehörde (Industrie- und Handelskammer).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

    leitende Angestellte, Finanzvertrieb, Immobiliardarlehensvermittler, Honorar-Immobiliardarlehensberater, Versicherungsberater, Versicherungsvermittlung, produktakzessorische Versicherungsvermittler, Registerdaten, Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Finanzanlagenberatung, Honorar-Finanzanlagenberater, Wohnimmobilienkredit, Mitteilungspflichten, Versicherungsvertrieb, Registernummer, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberatung, Versicherungsberatung, Versicherungsvermittler, Registrierungsnummer, Versicherungsvertriebsrichtlinie, Immobiliardarlehensvermittlung, mitwirkende Beschäftigte, Honorar-Immobiliardarlehensberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English