Löschung aus Vermittlerregister beantragen
Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Beschreibung
Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.
Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. "Schubladenerlaubnis" aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung ("Löschung aus dem Vermittlerregister"). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung "Erlaubnisverzicht erklären". Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.
Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Für Beinerstadt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine Unterlagen beigebracht werden.
Formulare
Formulare: Antragsformular auf Löschung der Registerdaten
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein
Voraussetzungen
Sie sind im Vermittlerregister eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11a Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- § 8 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 9 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Mitteilungspflichten
- § 6 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 7 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Eintragung
- § 6 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 7 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) - Mitteilungspflichten
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK).
- Die Löschung kann weder rückwirkend noch zu speziellen Wunschterminen erfolgen.
- Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt regelmäßig innerhalb weniger Tage.
Kosten
Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerbehörde (Industrie- und Handelskammer).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2024
Stichwörter
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