Eintragung im Vermittlerregister als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater beantragen
Als Versicherungsvermittler oder -berater müssen Sie Ihre Daten im Vermittlerregister eintragen lassen.
Beschreibung
Die Industrie- und Handelskammern führen als Registerstellen ein Vermittlerregister. In das Register müssen sich u.a. folgende Personen eintragen lassen:
- produktakzessorische Versicherungsvertreter
- produktakzessorische Versicherungsmakler
- Versicherungsberater
- Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder -vertreter)
Gehören Sie zu einer der oben genannten Berufsgruppen, dürfen Sie erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Eintragung im Vermittlerregister vorliegt.
Angestellte, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen ebenfalls eingetragen werden.
Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:
- Ihr Familienname und Vorname bzw. derjenige der gesetzlichen Vertreter mit Zuständigkeit für Vermittlungstätigkeiten und der eintragungspflichtigen Angestellten,
- die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind,
- Ihr Geburtsdatum und das Geburtsdatum der eintragungspflichtigen Angestellten,
- der Status Ihrer Tätigkeit, d.h. folgende Tätigkeiten
- Versicherungsmakler mit Erlaubnis
- Versicherungsvertreter mit Erlaubnis
- produktakzessorischer Versicherungsvertreter
- produktakzessorischer Versicherungsmakler
- gebundener Versicherungsvertreter
- Versicherungsberater
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- die EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, in denen Sie beabsichtigen, tätig zu werden, sowie bei Bestehen einer Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung
- Ihre betriebliche Anschrift
- Ihre Registrierungsnummer
- Bei gebundenen Versicherungsvertretern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Das Vermittlerregister ist - bis auf Geburtsdaten und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Versicherungsunternehmen die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grüner Weg
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung in das Vermittlerregister benötigen Sie als Gewerbetreibender:
- Erlaubnisbescheid bzw. Bescheid über die Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler Für die Eintragung einer Tätigkeit in EU-/EWR-Staaten: Keine besonderen Nachweise
- Für die Eintragung von für die Beratung oder Vermittlung verantwortlichen leitenden Angestellten: Keine besonderen Nachweise
Formulare
Formulare:
- Antrag auf Registrierung für die jeweilige Tätigkeit
- Oder zusätzlicher Registrierungsantrag im Formular für die Beantragung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein
Voraussetzungen
Für die Eintragung in der Vermittlerregister benötigen Sie
- Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung für die jeweilige Tätigkeit
- Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, wenn Sie bzw. Ihre Gesellschaft eingetragen ist
Rechtsgrundlage(n)
- § 11a Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 11d Gewerbeordnung (GewO)
- § 8 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 9 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Mitteilungspflichten
- § 10 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Zugang
Verfahrensablauf
Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit einen Eintrag im Vermittlerregister, reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen IHK ein. Die Registereintragung kann in der Regel gleichzeitig mit der Erlaubniserteilung oder Erlaubnisbefreiung bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Eintragung in das Vermittlerregister durch die IHK.
- Nach Eintrag im Vermittlerregister erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Registereintragung und die Registrierungsnummer.
- Die Angaben zu den leitenden Angestellten melden Sie direkt der zuständigen IHK. Sie erhalten über deren Eintragung eine Mitteilung von der IHK.
Fristen
Um die Tätigkeit ausüben zu können, muss nach Erteilung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung unverzüglich die Registrierung beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Eintragung erfolgt nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb weniger Wochen.
Kosten
Für die Eintragung im Vermittlerregister entstehen Gebühren.
Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerstelle (Industrie- und Handelskammer).
Hinweise (Besonderheiten)
Falls Sie als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit tätig werden wollen, teilen Sie dies der zuständigen Registrierungsbehörde mit.
Es wird dann keine eigene Erlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat benötigt (sog. Notifzierungsverfahren).
Bei Ausübung einer Tätigkeit im EU-/EWR-Ausland im Rahmen der Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit werden von der/den Aufsichtsbehörde/-n einzelner Länder regelmäßige Gebühren für die Aufsichtstätigkeit in Rechnung gestellt werden.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweils im Ausland zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten:
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2024
Stichwörter
leitende Angestellte, Registrierungsnummer, Versicherungsvertriebsrichtlinie, Versicherungsberater, Versicherungsvertrieb, Mitteilungspflichten, Auslandstätigkeit, Erlaubnisbefreiung, Registernummer, Ausnahme von der Erlaubnispflicht, Versicherungsberatung, Versicherungsvermittlung, produktakzessorische Versicherungsvermittler, Registerdaten, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Geschäftsführer, Versicherungsvermittler