Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe erwerben
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Beschreibung
Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.
Die IHK macht sich im Rahmen eines aktiven Dialogs ein Bild davon, ob Sie mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie dem Unterrichtungsstoff vertraut sind. Nach jedem Sachgebiet werden mündliche und schriftliche Verständnisfragen gestellt. Kommt die IHK zu der Überzeugung, dass Sie die Maßgaben erfüllen und haben Sie ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen, erhalten
Sie darüber eine Bescheinigung.
Die Daten der Bescheinigung werden in einer Verwaltungsanwendung der IHK registriert. Über eine Schnittstelle stehen die Daten zum Abruf für das sog. Bewacherregister zur Verfügung. Die für das Bewachungsgewerbe zuständige Erlaubnisbehörde kann über das Bewacherregister die Echtheit der Bescheinigung überprüfen.
Je nach Tätigkeitsart kann statt der Unterrichtung ggf. auch eine Sachkundeprüfung erforderlich sein, so z.B. bei
- Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
- Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grüner Weg
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
- Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
- Schriftformerfordernis: nein
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Rechtsgrundlage(n)
- § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO)
- § 4 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) - Zweck
- § 5 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) - Zuständige Stelle
- § 6 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) - Verfahren
- § 7 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) - Inhalt der Unterrichtung
- § 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) - Anerkennung anderer Nachweise
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden.
- Die IHK macht sich im Rahmen eines aktiven Dialogs ein Bild davon, ob Sie mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie dem Unterrichtungsstoff vertraut sind.
- Nach jedem Sachgebiet werden mündliche und schriftliche Verständnisfragen gestellt.
- Kommt die IHK zu der Überzeugung, dass Sie die Maßgaben erfüllen und haben Sie ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
- Die Daten der Bescheinigung werden in einer Verwaltungsanwendung der IHK registriert. Über eine Schnittstelle stehen die Daten zum Abruf für das sog. Bewacherregister zur Verfügung. Die für das Bewachungsgewerbe zuständige Erlaubnisbehörde kann über das Bewacherregister die Echtheit der Bescheinigung überprüfen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
Fristen
- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK zur Unterrichtung beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
§ 34a GewO, Bewachung, Bewachungsgewerbe, Wachpersonal, Sicherheitskraft, 34a, Security, Bewacherregister, Unterrichtung