Fortbildungsprüfung nach BBiG Zulassung

    Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung nach BBiG prüfen lassen

    Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an Fortbildungsprüfungen weitere bundesweit anerkannte und höherqualifizierende Abschlüsse der beruflichen Bildung erwerben.

    Beschreibung

    Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Bachelor Professional oder Master Professional erwerben.

    Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Berufserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

    Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge verschiedener Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

    Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. 

    Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche und als mündliche Prüfungsleistungen ablegen müssen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: ausreichend vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grüner Weg
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Formulare

     Formular: "Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen 

    • Ggf. Onlineantrag für "Projektarbeit oder Thema der Präsentation notwendig
    • Ggf. Formular: "Antrag auf Nachteilsausgleich erforderlich
    • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich 


    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder als Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der jeweiligen Verordnung aufgeführt
    • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
    • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
    • Widerspruch gegen zuständige Stelle
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem "Nichtzulassungsbescheid und dem "Nichtbestehensbescheid" entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie von der zuständigen Stelle die Prüfungszulassungsvoraussetzungen prüfen lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

    Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.

    • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und mündlicher). Schriftliche und mündliche Prüfungen finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
    • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigt Teilnehmender ausweisen.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen Prüfungsleistung. 
    • Unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden Sie direkt informiert, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
    • Danach wird Ihr Gesamtergebnis an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
    • Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Prüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 12 Monate (Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der jeweiligen Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.)

    Kosten

    Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühren richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5 bis 7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammern: Informationen zu Weiterbildungsprüfungen
    Prüfungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Weiterbildungs-Informations-Systems der Industrie- und Handelskammern:  Weiterbildungs-Informations-System

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Stichwörter

    Weiterbildung, Geprüfter Berufsspezialist, Prüfungsgebühren, Wirtschaftsfachwirt, Meisterbrief, Aufstiegsfortbildung, Prüfungsaufgabe, Prüfungsausschuss, Meister, Aufstiegsfortbildungsprüfung, Prüfungseinladung, Industriemeister, Master Professional, Prüfungszeugnis, Höhere Berufsbildung, DQR-Niveau, Weiterbildungsprüfung, Bachelor Professional, Zulassungsvoraussetzung, Höherqualifizierende Berufsbildung, Aus- und Weiterbildungspädagoge, Berufspädagoge, Zeugnis, Fortbildungszeugnis, Fortbildung, Fortbildungsprüfung, Meisterprüfung, Meister BAföG, Zulassungsvoraussetzungen, Bilanzbuchalter, Fachwirte, Fachwirt, Prüfung, Prüfungsaufgaben, Geprüfte Berufsspezialistin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de