Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung

    Zu einer Fortbildungsprüfung anmelden

    Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an Fortbildungsprüfungen weitere bundesweit anerkannte und höherqualifizierende Abschlüsse der beruflichen Bildung erwerben.

    Beschreibung

    Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Bachelor Professional oder Master Professional erwerben.

    Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Berufserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

    Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge verschiedener Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

    Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region.

    Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche und als mündliche Prüfungsleistungen ablegen müssen.

    Ansprechpartner

    Für Freienbessingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Formulare

    • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen” 
    • Ggf. Onlineantrag für “Projektarbeit” oder Thema der Präsentation notwendig
    • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
    • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich 

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder als Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der jeweiligen Verordnung aufgeführt
    • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
    • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
    • Widerspruch gegen zuständige Stelle
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “” „Nichtbestehensbescheid“ entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie von der zuständigen Stelle die Prüfungszulassungsvoraussetzungen prüfen lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

    • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und mündlicher). Schriftliche und mündliche 
    • Prüfungen finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
    • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigt Teilnehmender ausweisen.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen Prüfungsleistung. 
    • Unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden Sie direkt informiert, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
    • Danach wird Ihr Gesamtergebnis an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
    • Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Prüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Kosten

    Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühren richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5 bis 7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammern: Informationen zu Weiterbildungsprüfungen
    Prüfungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Weiterbildungs-Informations-Systems der Industrie- und Handelskammern: Weiterbildungs-Informations-System

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 11.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)