Jagd - Bestätigung als Schweißhundeführer beantragen
Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der zuständigen Behörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
Beschreibung
Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
Als ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer Sind sie berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.
Sie werden dann als bestätigter Schweißhundeführer mit Kontaktdaten im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Jagdbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt (untere Jagdbehörde).
Ansprechpartner
Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Jagd und Waffenwesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-3210
E-Mail: waffenwesen@kreis-eic.de
Stichwörter
Angelnd, Fischen, Fischerei, Jagd, Waffen, Waffen Besitzkarte, Waffenbesitz, Waffenschein, Waffenwesen, Wildmarken
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Jagdschein
- Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über die Teilnahme an einem vierstündigen Ausbildungslehrgang zu den Themen Jagd- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Verhalten auf der Nachsuche und Unvallverhütung. Die Teilnahme an dem Lehrgang darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über das Führen von zur Nachsuche brauchbaren Jagdhunden, deren Brauchbarkeit durch die untere Jagdbehörde bestätigt wurden, über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bestätigung durch die untere Jagdbehörde erhalten Sie nach Prüfung der notwendigen Nachweise.
Im Fall der Bestätigung erhalten Sie als Antragstellender einen Schweißhundeführerausweis.
Nach der Bestätigung erfolgt die Veröffentlichung der Kontaktdaten der bestätigten Schweißhundeführer durch die Behörde im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft, damit Jagende die Möglichkeit haben, bestätigte Schweißhundeführende im Bedarfsfall beauftragen zu können.
Kosten
Es fallen Verwaltungsgebühren für die Bestätigung als Schweißhundeführer an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.01.2024
Stichwörter
angeschossenes Wild suchen, Jäger mit Schweißhund, Jagdhund, Wild suchen, Schweißhund, Jäger mit Jagdhund