Jagd - Bestätigung als Schweißhundeführer beantragen

    Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der zuständigen Behörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.

    Beschreibung

    Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.

    Als ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer Sind sie berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.

    Sie werden dann als bestätigter Schweißhundeführer mit Kontaktdaten im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Jagdbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt (untere Jagdbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Jagd und Waffenwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3210

    E-Mail: waffenwesen@kreis-eic.de

    Stichwörter

    Angelnd, Fischen, Fischerei, Jagd, Waffen, Waffen Besitzkarte, Waffenbesitz, Waffenschein, Waffenwesen, Wildmarken

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Jagdschein
    • Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über die Teilnahme an einem vierstündigen Ausbildungslehrgang zu den Themen Jagd- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Verhalten auf der Nachsuche und Unvallverhütung. Die Teilnahme an dem Lehrgang darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
    • Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über das Führen von zur Nachsuche brauchbaren Jagdhunden, deren Brauchbarkeit durch die untere Jagdbehörde bestätigt wurden, über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bestätigung durch die untere Jagdbehörde erhalten Sie nach Prüfung der notwendigen Nachweise.

    Im Fall der Bestätigung erhalten Sie als Antragstellender einen Schweißhundeführerausweis.

    Nach der Bestätigung erfolgt die Veröffentlichung der Kontaktdaten der bestätigten Schweißhundeführer durch die Behörde im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft, damit Jagende die Möglichkeit haben, bestätigte Schweißhundeführende im Bedarfsfall beauftragen zu können.
     

    Kosten

    Es fallen Verwaltungsgebühren für die Bestätigung als Schweißhundeführer an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Stichwörter

    angeschossenes Wild suchen, Jäger mit Schweißhund, Jagdhund, Wild suchen, Schweißhund, Jäger mit Jagdhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024