Änderungen an das Vermittlerregister anzeigen
Als Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermitter und Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler, müssen Sie Änderungen der im Vermittlerregister zu Ihnen hinterlegten Daten der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist bei Versicherungsvermittlern und -beratern die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern), bei Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde (diese leiten die Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter).
Folgende Änderungen sind anzuzeigen:
- Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
- Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B. Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
- Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
- Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,
- Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten
- Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
- Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie
- Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt
Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler nimmt das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Die örtlich zuständige Erlaubnishehörde für Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater können Sie hier finden: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
Die örtlich zuständige Erlaubnisbehörde für Immobiliardarlehensvermittler können Sie hier finden: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
Ansprechpartner
Für Alkersleben wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Änderung Ihrer Registerdaten benötigen Sie z. B. folgende Unterlagen:
- Bei Änderung der Firmierung oder Anschrift: Auszug aus dem Handelsregister
- Bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung des Familiennamens
- Bei Änderung der gesetzlichen Vertreter: Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Sachkundenachweis, Auszug aus dem Handelsregister
- Bei neuen vertretungsberechtigten sachkundigen Personen (Sachkundedelegation): Sachkundenachweis, Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis
Hinweis:
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Änderungsformular der zuständigen Behörde entnehmen.
Formulare
Formulare: Antragsformular für Änderungen
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein
Voraussetzungen
Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- § 8 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- § 9 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- § 10 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- § 6 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- § 7 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- § 8 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- § 6 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- § 7 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- § 8 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Verfahrensablauf
Änderungen der Registerdaten melden Sie der zuständigen Stelle
- Über die vorgenommene Änderung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung erfolgt bei Eintritt der angezeigten Änderungen, vollständig vorliegenden Unterlagen und Vorliegen aller Voraussetzungen regelmäßig innerhalb weniger Wochen.
Kosten
Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerstelle (Industrie- und Handelskammer).
Weitere Informationen
Das Vermittlerregister finden Sie hier: www.vermittlerregister.info
Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten: Übersicht Zuständigkeiten
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 01.12.2023
Stichwörter
Versicherungsberater, Wohnimmobilienkredit, Erlaubnispflicht, Mitteilungspflichten, Honorar-Immobiliardarlehensberatung, Registernummer, Honorar-Finanzanlagenberatung, Versicherungsberatung, Ausnahme, Registrierungsnummer, Registerdaten, Versicherungsvertriebsrichtlinie, Versicherungsvermittler, mitwirkende Beschäftigte, Finanzvertrieb, Immobiliardarlehensvermittler, Finanzanlagenvermittler, Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Honorar-Immobiliardarlehensberater, Immobiliardarlehensvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberater, produktakzessorische Versicherungsvermittler, Finanzanlagenberatung, Versicherungsvertrieb, Geschäftsführer, Versicherungsvermittlung, leitende Angestellte, Auslandstätigkeit