Vermittlerregister Änderung

    Änderungen an das Vermittlerregister anzeigen

    Als Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermitter und Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler, müssen Sie Änderungen der im Vermittlerregister zu Ihnen hinterlegten Daten der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist bei Versicherungsvermittlern und -beratern die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern), bei Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde (diese leiten die Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter).

    Folgende Änderungen sind anzuzeigen:

    • Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
    • Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B. Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
    • Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
    • Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,
    • Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten
    • Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
    • Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie 
    • Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt

    Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler nimmt das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Die örtlich zuständige Erlaubnishehörde für Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater können Sie hier finden: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

    Die örtlich zuständige Erlaubnisbehörde für Immobiliardarlehensvermittler können Sie hier finden: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 90 01 55

    99104 Erfurt

    Hausanschrift

    Arnstädter Str. 34

    99096 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thür. Landtag/IHK Erfurt
      Linie:
      • Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 3484-0

    Fax: 0361 3485-950

    E-Mail: info@erfurt.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Änderung Ihrer Registerdaten benötigen Sie z. B. folgende Unterlagen:

    • Bei Änderung der Firmierung oder Anschrift: Auszug aus dem Handelsregister 
    • Bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung des Familiennamens 
    • Bei Änderung der gesetzlichen Vertreter: Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Sachkundenachweis, Auszug aus dem Handelsregister
    • Bei neuen vertretungsberechtigten sachkundigen Personen (Sachkundedelegation): Sachkundenachweis, Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis


    Hinweis: 
    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Änderungsformular der zuständigen Behörde entnehmen.

    Formulare

    Formulare: Antragsformular für Änderungen
    Onlineverfahren: teilweise möglich
    Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Schriftformerfordernis: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Änderungen der Registerdaten melden Sie der zuständigen Stelle 

    • Über die vorgenommene Änderung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung erfolgt bei Eintritt der angezeigten Änderungen, vollständig vorliegenden Unterlagen und Vorliegen aller Voraussetzungen regelmäßig innerhalb weniger Wochen. 

    Kosten

    Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerstelle (Industrie- und Handelskammer).
     

    Weitere Informationen

    Das Vermittlerregister finden Sie hier: www.vermittlerregister.info

    Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten: Übersicht Zuständigkeiten

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Honorar-Finanzanlagenberater, Mitteilungspflichten, Wohnimmobilienkredit, leitende Angestellte, Versicherungsvertriebsrichtlinie, Geschäftsführer, Honorar-Finanzanlagenberatung, Versicherungsberatung, Versicherungsvertrieb, Versicherungsberater, mitwirkende Beschäftigte, Registrierungsnummer, Finanzanlagenvermittler, Erlaubnispflicht, Registernummer, Immobiliardarlehensvermittler, Versicherungsvermittlung, Honorar-Immobiliardarlehensberatung, Versicherungsvermittler, Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Finanzanlagenberatung, Finanzvertrieb, Immobiliardarlehensvermittlung, Registerdaten, produktakzessorische Versicherungsvermittler, Auslandstätigkeit, Ausnahme, Honorar-Immobiliardarlehensberater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de