Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Befreiung

    Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung ohne technische oder handwerkliche Ausbildung beantragen

    Um den sogenannten Kälteschein zu erwerben, benötigen Sie normalerweise eine abgeschlossene Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hiervon befreit werden.

    Beschreibung

    Für die Arbeit an Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

    Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.

    Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
    Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie hier finden: www.handwerkskammer.de

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: ausreichend vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grüner Weg
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese Tätigkeiten
    • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten

    Formulare

    - Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer
    - Onlineverfahren möglich: teilweise
    - Schriftformerfordernis: nein
    - Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sind, in der Regel entspricht

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch. 
    • In einigen Bundesländern: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.

    • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
    • Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.

    Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen 
    Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie 
    vornehmen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIHK

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Kälteanlagen, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Kälteschein, Ausbildung, Wärmepumpen, Erfordernis, technische, Klimaanlagen, Fluorierte Treibhausgase, handwerklich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English