Anzeige Umschulung nach BBiG Entgegennahme

    Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen

    Sie möchten eine Umschulungsmaßnahme anzeigen und durch die zuständige Stelle prüfen lassen.

    Beschreibung

    Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, üblicherweise weil der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen (beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) überwacht werden.
    Daher sind Sie als Umschulende (nicht die Person, die sich umschulen lässt, sondern die Organisation, die umschult) verpflichtet, die Durchführung der jeweiligen zuständigen Stelle anzuzeigen. 

    Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses. Bei Abschluss eines Umschulungsvertrages ist eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift beizufügen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die für Ihren jeweiligen Beruf zuständigen Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.).

    Ansprechpartner

    Für Werningshausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans

    Formulare

    • Formulare: nach Maßgabe der zuständigen Stelle, z. B. „Anzeige einer Umschulungsmaßnahme"
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
    • Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen die Verpflichtung zur Anzeige gibt es keine Rechtsbehelfe
    • Sofern Ihnen die zuständige Stelle in der Folge die Durchführung der Umschulung untersagen sollte:
      • Je nach Bundesland: Widerspruch; detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen
      • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Der Maßnahmenträger reicht das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur beabsichtigen Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept gemäß den zugrundenliegenden rechtlichen Grundlagen und Richtlinien.
    • Die zuständige Stelle teilt dem Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Je nach Gebührentarif der zuständigen Stelle

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)