• Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Anzeige Umschulung nach BBiG Entgegennahme

Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen

Sie möchten eine Umschulungsmaßnahme anzeigen und durch die zuständige Stelle prüfen lassen.

Beschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, üblicherweise weil der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen (beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) überwacht werden.
Daher sind Sie als Umschulende (nicht die Person, die sich umschulen lässt, sondern die Organisation, die umschult) verpflichtet, die Durchführung der jeweiligen zuständigen Stelle anzuzeigen. 

Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses. Bei Abschluss eines Umschulungsvertrages ist eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift beizufügen.

zuständige Stelle

Zuständig sind die für Ihren jeweiligen Beruf zuständigen Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.).

Ansprechpartner

Für Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans

Formulare

  • Formulare: nach Maßgabe der zuständigen Stelle, z. B. „Anzeige einer Umschulungsmaßnahme"
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
  • Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Gegen die Verpflichtung zur Anzeige gibt es keine Rechtsbehelfe
  • Sofern Ihnen die zuständige Stelle in der Folge die Durchführung der Umschulung untersagen sollte:
    • Je nach Bundesland: Widerspruch; detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Der Maßnahmenträger reicht das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur beabsichtigen Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept gemäß den zugrundenliegenden rechtlichen Grundlagen und Richtlinien.
  • Die zuständige Stelle teilt dem Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Kosten

Je nach Gebührentarif der zuständigen Stelle

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 22.12.2023

Version

Technisch erstellt am 22.12.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Umschulungsvertrag, Betriebliche Umschulung, Anerkannter Ausbildungsberuf, Umschulungsträger, Berufliche Neuorientierung, Umschulungskonzept, Gruppenumschulung, Umschulungsverhältnis, Umschulungsgruppe, Berufsabschluss

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024