berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Vorqualifikation (Abschluss und/oder Berufspraxis) für Aufstiegs-BAföG bescheinigen lassen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre zur Prüfungszulassung erforderliche berufliche Vorqualifikation (Abschluss und / oder Berufspraxis) nachweisen.

    Beschreibung

    Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das so genannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrieund Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss von einer Hochschule können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

    Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie das so genannte „Aufstiegs-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: ausreichend vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Grüner Weg

    Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen: 

    • Ausbildungsabschluss, anderweitiger Abschluss (z.B. anerkannter Fortbildungsabschluss)
    • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

    Formulare

    • Formulare: Formblatt Z des Aufstiegs-BAföG-Antrags
    • Onlineverfahren möglich: möglich in einigen Bundesländern
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Voraussetzungen, um zur angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und Fortbildungsabschluss
    • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg, für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag (des AFBG) der ordentliche Rechtsweg gegeben.

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Überprüfung und Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Wunsch-Abschluss zuständigen Stelle, bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
    • Dazu schicken Sie das ausgefüllte Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Sie erhalten das ausgefüllte Formblatt Z postalisch zugesandt.

    Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die Förderung beantragen.

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Fristen des AFBG und reichen Sie entsprechend früh bei der IHK den Antrag zur Bestätigung der Vorqualifikation ein.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Vollständigkeit der Unterlagen kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten. Für die mit dem Ausfüllen des Formblatt Z in Verbindung stehende Zulassungsprüfung können Zulassungsgebühren erhoben werden.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 02.01.2024 (von: Broich, Sascha)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)