Zulassung zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG beantragen
Am Ende der Ausbildungsdauer erfolgt die Abschlussprüfung. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.
Beschreibung
Abschlussprüfungen in dualen Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz werden im IHK-Bereich als bundeseinheitliche Prüfungen durchgeführt. Abschlussprüfungen gliedern sich in einen schriftlichen Prüfungsteil und je nach Beruf - einen praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt. Abschlussprüfung werden regional von den zuständigen Stellen (i. d. R. eine Kammer wie die Industrie- und Handelskammer) entweder am Ende einer Ausbildung oder, wenn in den Prüfungsanforderungen die sog. gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen ist, in zwei Teilen, in der Mitte und am Ende der Ausbildungsdauer durchgeführt. Bei gestreckter Abschlussprüfung gibt es keine Zwischenprüfung. Bevor Sie an der Abschlussprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und zur Prüfung zugelassen worden sein.
Bei besonders guten Leistungen können Sie bereits vorzeitig (in der Regel sechs Monate früher) zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie rechtzeitig stellen. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle durch Ihren Ausbildungsbetrieb angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen werden. Nach der Aufforderung zur Anmeldung wird der Zulassungs- und Anmeldeprozess durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gegenüber Ihrem Ausbildungsbetrieb gestartet, wenn der Antrag auf
Prüfungszulassung vorliegt.
Wenn Sie keinen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsunternehmen geschlossen haben, können Sie auch auf Grund langjähriger Berufserfahrungen an einer Abschlussprüfung teilnehmen. Sie gelten dann als externer Prüfungsteilnehmer.
Die Durchführung der Abschlussprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Wenn Unterlagen zur Vorbereitung des Prüfungsausschusses auf die Prüfung erforderlich sind, müssen diese vom Prüfungsteilnehmer vorab eingereicht werden. Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Diese erstellt Ihr Prüfungszeugnis und versendet es an Sie.
Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet das Ausbildungsverhältnis. Wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Die fällig werdenden Prüfungsgebühren trägt Ihr Ausbildungsbetrieb. Als externe Prüfungsteilnehmer (Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungsvertrag bei einem Betrieb) müssen Sie die Prüfungsgebühren selbst zahlen.
Ansprechpartner
Für Sonneberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Berufsausbildungsvertrag (wurde bereits vor Ausbildungsbeginn eingereicht)
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- Ggf. Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich”
- Je nach Ausbildung weitere Unterlagen z.B..(Online-)Antrag auf Genehmigung für den „Betrieblichen Auftrag” oder Einreichung eines „Reportes” als Dokumentation einer Projektarbeit, notwendig
Bei Prüfungsteilnahme als Externer:
- weitere Unterlagen wie Nachweise für Berufserfahrung,
- Beurteilungen von Arbeitgebern oder Zeugnisse
Bei vorzeitiger Zulassung:
- Nachweise über überdurchschnittliche Leistungen in Berufsschule und ggfs. Betrieb
Formulare
- Formulare: „Anmeldung zur Abschlussprüfung” notwendig, bei
- Externenprüfung „Antrag auf externe Prüfungszulassung”, bei vorzeitiger Zulassung „Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung”
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen: zur Prüfung nötig, zur Anmeldung nicht
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung gelten folgende Voraussetzungen:
- Die vereinbarte Ausbildungsdauer wurde absolviert
- Es wurde ein Ausbildungsnachweis vorgelegt
- Die vorgeschriebene Zwischenprüfung wurde abgelegt
- Der Ausbildungsvertrag ist im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle eingetragen
Für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist Voraussetzung:
- Überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule
Für Zulassung als externer Teilnehmer ist Voraussetzung:
- Arbeit im geprüften Beruf von mindestens der anderthalbfachen Dauer der regulären Ausbildung
- Es ist glaubhaft, dass Sie durch Ihre Berufserfahrung die sogenannte berufliche Handlungskompetenz erworben haben.
Durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise kann die Glaubhaftmachung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Antrag und Mitteilungspflichten
- § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 38 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Prüfungsgegenstand
- § 42 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
- § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
- § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Verfahrensablauf
Ihre Teilnahme an einer Abschlussprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen. In der Regel meldet Ihr Ausbildungsbetrieb Sie zur Prüfung an.
- Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben.
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis erhalten Sie per Post
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Abschlussprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate.
6 Monate (Das gesamte Verfahren der Abschlussprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses)
Kosten
Abschlussprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Als Prüfungsteilnehmer mit Ausbildungsvertrag zahlen Sie keine Prüfungsgebühren. Diese übernimmt der Ausbildungsbetrieb.
Als externer Prüfungsteilnehmer zahlen Sie die Prüfungsgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Weitere Informationen
Umfassende Informationen zur Berufsausbildung finden Sie in der Broschüre „Ausbildung & Beruf, Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Gültigkeitsgebiet
Thüringen