• Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Anmeldung

Zur Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Beschreibung

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein.

Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen. In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung. Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Ansprechpartner

Für Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Formulare

  • Formular: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren: Online-Anmeldung zum Teil möglich
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

  • Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung
  • Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 14.12.2023

Technisch geändert am 15.02.2024

Stichwörter

Medikamente verkaufen, Drogerie, Medikamente, Kräuter, Freiverkäufliche Medikamente, Arzneimittelgesetz, Arzneimittel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024