Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

    Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden.

    Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein.

    Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen. In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung. Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

    Ansprechpartner

    Für Weimar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Formulare

    • Formular: Anmeldeformular
    • Onlineverfahren: Online-Anmeldung zum Teil möglich
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
    • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
    • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
    • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung
    • Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Medikamente, Medikamente verkaufen, Freiverkäufliche Medikamente, Kräuter, Arzneimittelgesetz, Drogerie, Arzneimittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English