Anzeige Entsorgungsnachweis privilegiertes Verfahren Entgegennahme

    Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Entsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.

    Beschreibung

    Als abfallerzeugendes Unternehmen, das gefährliche Abfälle erzeugt, müssen Sie und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen und die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente führen.

    Bereits vor Beginn der Entsorgung müssen Sie als abfallerzeugendes Unternehmen Entsorgungsnachweise führen, um bereits die Zulässigkeit der geplanten Art der Entsorgung nachzuweisen.

    Die zuständige Behörde muss die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen.

    Die Pflicht zur Bestätigung des Entsorgungsnachweises entfällt im sogenannten privilegierten Verfahren. Dieses gilt für folgende Unternehmen:

    • die Entsorgungsanlagen, die als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind oder
    • Entsorgungsanlagen, die zu einem im EMAS-Register eingetragenen Unternehmen gehören oder
    • Entsorgungsanlagen, die auf Antrag von der zuständigen Behörde von der Bestätigungspflicht befreit wurden.

    Im privilegierten Verfahren können Sie mit der Entsorgung unmittelbar nach Übersendung des Entsorgungsnachweises an die zuständige Behörde beginnen.

    Unabhängig davon hat die Behörde den Entsorgungsnachweis zu prüfen und kann dazu entsprechende Auflagen erteilen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 74 - Abfallrechtliche Überwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2450

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In elektronischer Form:

    • Deckblatt (DEN)
    • Verantwortliche Erklärung (VE) des abfallerzeugenden Unternehmens
    • Gegebenenfalls inklusive Deklarationsanalyse (DA)
    • Annahmeerklärung (AE) des abfallentsorgenden Unternehmens

    Voraussetzungen

    • Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können. Zur qualifizierten Signatur der Formulare sind zudem eine persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät notwendig.
    • In den Nachweisformularen sind die abfallrechtlichen Betriebsnummern des Erzeugers und Entsorgers oder der Erzeugerin und Entsorgerin einzutragen. Wenn diese noch nicht erteilt wurden, sind sie vor Erstellung der Nachweisformulare bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
    • Das Abfallentsorgungsunternehmen muss eine der geforderten Voraussetzungen erfüllen:
      • Entsorgungsfachbertrieb
      • EMAS-Zertifzierung
      • Freistellung durch die Behörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Als abfallerzeugendes Unternehmen erstellen Sie das Deckblatt, die verantwortliche Erklärung gegebenenfalls inklusive der Deklarationsanalyse in elektronischer Form und senden diese mit Signatur an die entsorgende Stelle Dort werden die Unterlagen ergänzt und ebenfalls signiert.
    • Das abfallentsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde und das abfallerzeugende Unternehmen.

    Fristen

    Vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung. Der Nachweis ist maximal 5 Jahre ab Datum der Annahmeerklärung gültig.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 7 Stunden (Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Eingang, eventuelle Nachforderungen oder Anordnungen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Die Kostenhöhe richtet sich nach Anfallort und Entsorgungsort. Gegebenenfalls zusätzliche Kosten zur Erteilung von Auflagen 25,00 bis 500,00 €: Verwaltungsgebühr ab 18.00 EUR bis 45.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Stichwörter

    Privilegierter Abfallentsorger, Entsorger, Erzeuger, Ausnahme Entsorgungsnachweis, Nachweis Zulässigkeit Abfallentsorgung, Abfallerzeuger, Privilegierung EMAS-Register, Entsorgung ohne Bestätigung, Nachweiserklärung, Entsorgungsnachweis, Abfallentsorger, Entsorgungsanlage, Privilegierung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung Abfallentsorger, Freistellung von Bestätigungspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de