Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

    Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einzelbetriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.

    Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei  machen.

    Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.

    Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Kfz-Zulassungsstelle

    Aktuelles

    Infomationen zu den Aufgabenschwerpunkten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land finden Sie auf der Webseite, die Sie für Ihr Anliegen rund ums Auto benötigen. Nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe und die Online-Reservierung für ein Wunschkennzeichen im Link-Modul. Dort werden Sie sicher und einfach geleitet bis Ihr Termin für einen Besuch bei uns in der Kfz-Zulassungsbehörde gesichert ist. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden. 

    Beschreibung

    Aufgabenschwerpunkte der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land:

    • Außerbetriebsetzung

    • Neuzulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

    • Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches

    • Umschreibung von Außerhalb des Zulassungsbezirkes

    • Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel

    • Zulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)

    • Kurzzeitkennzeichen

    • Namens/Technikänderung

    • Ausfuhrkennzeichen

    • Verlust/Diebstahl von Fahrzeugdokumenten/Kennzeichen

    • Ersatzkennzeichen

    • Betriebserlaubnis/Versicherungskennzeichen

    • Änderung Saisonzeitraum

    • Adressänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Maren Eckert)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • bei Verlust:
      • Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
      • Ausweisdokument der/s Verursachenden
      • eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
    • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • gegebenenfalls Gutachten nach eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder eines Berechtigten eines Technischen Dienstes

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Einige Zulassungsbehörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann Ihnen ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.

    Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

    Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument beziehungsweise die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)