• Pößneck (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Verlängerung der Genehmigung

Bauen - Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung für Gebäude und andere bauliche Anlagen an mehreren Stellen

Eine Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag bis zu fünf Jahren verlängert werden.

Beschreibung

Wenn Sie bauliche Anlagen und tragende Konstruktionen auf Grundlage geltender Technischer Baubestimmungen an mehreren Orten in Deutschland, in gleicher Ausführung und beliebig oft errichten oder verwenden möchten, ist die Beantragung einer Typenprüfung oft eine effektive Verfahrensweise.

Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten.

Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer können Sie die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwenden.

Falls sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und Ihrerseits keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilung Bauwesen und Raumordnung, Referat 330 - Bauaufsicht, Bautechnik.

Ansprechpartner

Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

Adresse

Hausanschrift

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

Fax: 0361 57132-1962

E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

Version

Technisch erstellt am 13.07.2009

Technisch geändert am 09.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung sind die statischen Nachweise aller betrachteten Typen sowie die zur Darstellung der Berechnungsergebnisse angefertigten Typenpläne und Typenblätter vom Antragsteller in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Typenpläne und Typenblätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen.

Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können.

Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Insofern die eingereichten Unterlagen den bautechnischen Vorschriften - der Thüringer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ThürVVTB) oder den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen - entsprechen, wird vom Prüfamt ein Prüfbericht ausgestellt, der gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Hinweise enthalten kann, die über den Inhalt der Typenpläne hinausgehen.

Im Anschluss daran erhalten Sie ein Exemplar ihrer geprüften bautechnischen Unterlagen sowie den Prüfbericht nebst Anlagen (in der Regel sind das die für die Ausführung erforderlichen Typenpläne/-blätter) zurück.

Prüfbericht und Anlagen zum Prüfbericht sind für jede Einzelanwendung der prüfenden Stelle vorzulegen.

Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir, Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.

Fristen

Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Die Bemessung von Tragwerken beziehungsweise Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.08.2024

Version

Technisch erstellt am 30.11.2023

Technisch geändert am 19.08.2024

Stichwörter

Bauverlängerung, Antrag auf Verlängerung, Gebäude gleichen Typs, Gleiche Gebäude mehrfach, Verlängerung von Baumaßnahmen, Bauarbeiten Verlängerung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024