Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Verlängerung der Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung für Gebäude und andere bauliche Anlagen an mehreren Stellen

    Eine Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag bis zu fünf Jahren verlängert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie bauliche Anlagen und tragende Konstruktionen auf Grundlage geltender Technischer Baubestimmungen an mehreren Orten in Deutschland, in gleicher Ausführung und beliebig oft errichten oder verwenden möchten, ist die Beantragung einer Typenprüfung oft eine effektive Verfahrensweise.

    Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten.

    Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer können Sie die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwenden.

    Falls sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und Ihrerseits keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilung Bauwesen und Raumordnung, Referat 330 - Bauaufsicht, Bautechnik.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht

    Beschreibung

    Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 208
      • Bus: 220
      • Bus: 206
      • Bus: 242
      • Bus: 211
      • Bus: 209
      • Bus: 243
      • Bus: 201
      • Bus: 210
      • Bus: 211
      • Bus: 216
      • Bus: 200
      • Bus: 205
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-638

    E-Mail: bauaufsicht@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57132-1962

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

    E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Prüfung sind die statischen Nachweise aller betrachteten Typen sowie die zur Darstellung der Berechnungsergebnisse angefertigten Typenpläne und Typenblätter vom Antragsteller in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

    Typenpläne und Typenblätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen.

    Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können.

    Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Insofern die eingereichten Unterlagen den bautechnischen Vorschriften - der Thüringer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ThürVVTB) oder den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen - entsprechen, wird vom Prüfamt ein Prüfbericht ausgestellt, der gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Hinweise enthalten kann, die über den Inhalt der Typenpläne hinausgehen.

    Im Anschluss daran erhalten Sie ein Exemplar ihrer geprüften bautechnischen Unterlagen sowie den Prüfbericht nebst Anlagen (in der Regel sind das die für die Ausführung erforderlichen Typenpläne/-blätter) zurück.

    Prüfbericht und Anlagen zum Prüfbericht sind für jede Einzelanwendung der prüfenden Stelle vorzulegen.

    Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir, Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.

    Fristen

    Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die Bemessung von Tragwerken beziehungsweise Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 08.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Antrag auf Verlängerung, Verlängerung von Baumaßnahmen, Bauarbeiten Verlängerung, Gebäude gleichen Typs, Bauverlängerung, Gleiche Gebäude mehrfach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English