Bauen - Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung für Gebäude und andere bauliche Anlagen an mehreren Stellen
Eine Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag bis zu fünf Jahren verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie bauliche Anlagen und tragende Konstruktionen auf Grundlage geltender Technischer Baubestimmungen an mehreren Orten in Deutschland, in gleicher Ausführung und beliebig oft errichten oder verwenden möchten, ist die Beantragung einer Typenprüfung oft eine effektive Verfahrensweise.
Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten.
Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer können Sie die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwenden.
Falls sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und Ihrerseits keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilung Bauwesen und Raumordnung, Referat 330 - Bauaufsicht, Bautechnik.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht
Beschreibung
Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 243
Bus: 206
Bus: 242
Bus: 220
Bus: 209
Bus: 201
Bus: 208
Bus: 200
Bus: 211
Bus: 210
Bus: 216
Bus: 211
Bus: 205
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung sind die statischen Nachweise aller betrachteten Typen sowie die zur Darstellung der Berechnungsergebnisse angefertigten Typenpläne und Typenblätter vom Antragsteller in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Typenpläne und Typenblätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen.
Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können.
Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Insofern die eingereichten Unterlagen den bautechnischen Vorschriften - der Thüringer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ThürVVTB) oder den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen - entsprechen, wird vom Prüfamt ein Prüfbericht ausgestellt, der gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Hinweise enthalten kann, die über den Inhalt der Typenpläne hinausgehen.
Im Anschluss daran erhalten Sie ein Exemplar ihrer geprüften bautechnischen Unterlagen sowie den Prüfbericht nebst Anlagen (in der Regel sind das die für die Ausführung erforderlichen Typenpläne/-blätter) zurück.
Prüfbericht und Anlagen zum Prüfbericht sind für jede Einzelanwendung der prüfenden Stelle vorzulegen.
Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir, Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.
Fristen
Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Die Bemessung von Tragwerken beziehungsweise Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.08.2024