• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Beschreibung

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

zuständige Stelle

Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

Zuständigkeit

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 24 Standort Erfurt

Adresse

Hausanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

dient als Postanschrift

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 573831-240

E-Mail: Pharmazie@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.05.2020

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

Version

Technisch erstellt am 29.11.2023

Technisch geändert am 29.11.2023

Stichwörter

Apotheke übernehmen, Arzneimittel, Apothekenbetriebserlaubnis, Neueröffnung Apotheke, Übernahme Apotheke, Apotheke eröffnen, Antrag auf Betriebserlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024