• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

zuständige Stelle

Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

Zuständigkeit

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 24 Standort Erfurt

Adresse

Hausanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

dient als Postanschrift

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 573831-240

E-Mail: Pharmazie@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.05.2020

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

Version

Technisch erstellt am 29.11.2023

Technisch geändert am 29.11.2023

Stichwörter

Krankenhausversorgungsvertrag, Leiter Krankenhausapotheke, Krankenhausträger, Krankenhausversorgende Apotheke

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024