• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

Durchgeführte Instandsetzung melden

Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 7 Mess- und Eichwesen, Beschussamt

Adresse

Hausanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

dient als Postanschrift

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Unterpörlitzer Strasse 2

98693 Ilmenau

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 03677 850-0

E-Mail: Abteilung7@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 08.06.2011

Technisch geändert am 24.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

Fristen

Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

Kosten

Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 29.11.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Instandsetzermitteilung, Mitteilung über Instandsetzung, Instandsetzung melden, Instandsetzung durchführen, Information über Instandsetzung, Messgerät

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019