Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

    Sie benötigen eine Genehmigungsfreistellung, wenn Sie eine baugenehmigungsfrei gestellte Änderung an Gebäuden und baulichen Anlage durchführen möchten. Diese Freistellung müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-936

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-slf.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.08.2013 (von: Berger, Jasmin)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Demuth, Tom)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

    Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage, Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.

    Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)