Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage
Sie benötigen eine Genehmigungsfreistellung, wenn Sie eine baugenehmigungsfrei gestellte Änderung an Gebäuden und baulichen Anlage durchführen möchten. Diese Freistellung müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Orangerie
Bus: Orangerie
Orangerie
Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage, Widerspruch
Verfahrensablauf
Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.
Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 19.08.2024