Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage
Sie benötigen eine Genehmigungsfreistellung, wenn Sie eine baugenehmigungsfrei gestellte Änderung an Gebäuden und baulichen Anlage durchführen möchten. Diese Freistellung müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage, Widerspruch
Verfahrensablauf
Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.
Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 19.08.2024