Sachverständige für Gashochdruckleitungen Anerkennung

    Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen

    Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle als Sachverständiger anerkannt werden.

    Beschreibung

    Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entspricht. Im Weiteren müssen

    Gashochdruckleitungen vor ihrer Inbetriebnahme von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen auf Dichtheit, Festigkeit und das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen geprüft werden.

    Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme.

    Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und

    einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oderdie Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen,benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle.

    Als Sachverständige oder Sachverständiger für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, können Sie anerkannt werden, wenn Sie Sachverständiger

    • einer technischen Überwachungsorganisation,
    • einer öffentlich-rechtlichen Materialprüfanstalt oder
    • des Deutschen Vereins von Gas und Wasserfachmännern e.V. (DVGW) sind.

    Allerdings dürfen Sie als DVGW- Sachverständige oder DVGW-Sachverständiger nur Prüfungen an Verdichter-, Regel- und Messanlagen vornehmen.

    zuständige Stelle

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz - Referat 34 Energieaufsicht/Landeskartellbehörde Energie

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz - Referat 34 - Energieaufsicht / Landeskartellbehörde Energie

    Adresse

    Hausanschrift

    Beethovenstr. 3

    99096 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57391-1099(Zentrale)

    Fax: 0361 57391-1044

    E-Mail: poststelle@tmuen.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums einer technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule
    • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
    • Zertifikat zum Nachweis der Ausbildung zum Sachverständigen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 100 oder Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer akkreditierten Inspektionsstelle (zum Beispiel TÜV, MPA oder ZÜS) zur Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen gemäß Gashochdruckleitungsverordnung
    • Erklärung des/der Arbeitgebenden, dass die anzuerkennende sachverständige Person im aktiven Berufsleben steht und dass sie in der Ausübung ihrer Prüftätigkeit frei von Weisungen ihres/ihrer Vorgesetzten oder ihres/ihrer Arbeitgebenden ist,
    • gültiger, personenbezogener oder auf die Überwachungsorganisation bezogener Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung, die sachverständige Person vor möglichen Schadenersatzansprüchen, die aus ihrer Sachverständigentätigkeit herrühren, schützt (Personen, Sach- und Vermögensschäden)
    • Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und themenbezogenem Erfahrungsaustausch

    Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten auch weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person zu treffen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

    • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit (persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhalten) und Unabhängigkeit.
    • Sie müssen
    • ihre Tätigkeit regelmäßig ausüben,
    • sich regelmäßig entsprechend dem Stand der Technik weiterbilden und
    • regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Ein Antragsvordruck ist nicht auszufüllen
    • Sie sollten Ihr Anliegen jedoch schriftlich begründen und die notwendigen Unterlagen hinzufügen

    Fristen

    keine

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    Anerkennungsverfahren, Anerkennung Sachverständige Gashochdruckleitungen, Gashochdruckleitungen, Gashochdruckleitungsverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de