• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Ansprechpartner

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Adresse

Postanschrift

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 57332-1356

E-Mail: kati.straesser@tlvwa.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 27.01.2023

Technisch geändert am 12.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder Nachweis des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation.
  • Nachweis über die Zuverlässigkeit; Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungs-zeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf, erfolgen.
  • Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf.
  • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Sprachniveau B2)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie

  • die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 27.03.2024

Version

Technisch erstellt am 27.11.2023

Technisch geändert am 12.04.2024

Stichwörter

Gesundheitspfleger, Gesundheitspflegerin, Krankenpflegerin, Krankenpfleger, Pflegerin, Kinderkrankenschwester, Krankenschwester, Pfleger

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024