Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit Bewilligung

    Abweichende Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe beantragen

    Ausnahmen zur Abweichung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagneberiebe müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

    Sie können für die Zeit der Saison oder Kampagne eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen Saison- und Kampagnebetrieb handelt. Die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Fax: 0361 573831-062

    Telefon Festnetz: 0361 573831-000

    E-Mail: as-mitte@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beantragungszeitraum
    • Gründe für die Beantragung
    • Anzahl der Arbeitnehmer
    • Betroffene Arbeitsplätze/Tätigkeiten
    • Vor- und Nachteile des geplanten Schichtsystems
    • Tarifvertrag (falls vorhanden)
    • Arbeitszeitvereinbarungen
    • Ruhepausenverteilung
    • Ruhezeit
    • Schichtplan
    • Nachweis über den Ausgleich der verlängerten Arbeitszeiten
    • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
    • Stellungnahme Betriebsärztin/-arzt
    • Stellungnahme Fachkraft für Arbeitssicherheit
    • Stellungnahme Betriebs- oder Personalrat (falls vorhanden)

    Voraussetzungen

    • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. Die Beantragung ist nur für Saison- und Kampagnebetriebe in der Saison oder Kampagnen möglich.
    • Sie müssen ein Nachweis erbringen, dass die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.
    • Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Belastung durch:
      • Lage und Dauer der Arbeitszeit,
      • besondere Formen der Arbeitszeit (zum Beispiel Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf),
      • Gefährdungen mit Zeitbezug zum Beispiel durch schwere körperliche Arbeiten,
      • Lärm, Gefahrstoffe, Strahlung und
      • gegebenenfalls Sonn- und Feiertagsarbeit beziehungsweise die ausreichende Kompensation durch Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zu bewerten und das Ergebnis der Bewertung zu dokumentieren.
    • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin.
    • Die Ruhepausen und die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Information, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Eine Bewilligung für eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Sie können die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen:

    • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
    • Senden Sie Ihren Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
    • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen.
    • Sind die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt, erhalten Sie einen zustimmenden Bescheid.
    • Erst danach darf eine von den Vorschriften abweichende Beschäftigung erfolgen.
    • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.

    Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online-Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden den Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag.

    Fristen

    Eine Ausnahme wird nur für einen befristeten Zeitraum erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 80.00 EUR bis 2500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Stichwörter

    Saison- und Kampagenbetrieb, Abweichende tägliche Arbeitszeit, 12 Stundenschichten, Längere Arbeitszeit, Längere tägliche Arbeitszeit, Kampagne, Arbeitszeit, Saisonbetrieb, Abweichende längere Arbeitszeit, Kampagnebetrieb, Saison

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English