Bauen - Anzeige des Tragwerksplaners bei Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit von Gebäuden, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und überwacht werden. Diesen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde namentlich anzeigen.
Beschreibung
Eine beabsichtigte Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden.
Die Beseitigung ist durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen, soweit es notwendig ist.
Den qualifizierten Tragwerksplaner müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz
Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Sicherheitsprüfung, Prüfingenieure für Standsicherheit, Sicherheit beim Abriss, Gebäude aneinander bebaut, andere Gebäude abreißen, Nebengebäude abreißen, Abriss, Gebäude daneben abreißen, Sicherheit bei Bau, Abriss von Gebäuden