Bauen - Anzeige des Tragwerksplaners bei Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit von Gebäuden, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und überwacht werden. Diesen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde namentlich anzeigen.
Beschreibung
Eine beabsichtigte Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden.
Die Beseitigung ist durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen, soweit es notwendig ist.
Den qualifizierten Tragwerksplaner müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Sicherheitsprüfung, Prüfingenieure für Standsicherheit, Nebengebäude abreißen, andere Gebäude abreißen, Abriss von Gebäuden, Gebäude daneben abreißen, Sicherheit bei Bau, Gebäude aneinander bebaut, Sicherheit beim Abriss, Abriss