Beseitigung von Anlagen - Anzeige des Namens des Tragwerksplaners Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Tragwerksplaners bei Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit von Gebäuden, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und überwacht werden. Diesen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde namentlich anzeigen.

    Beschreibung

    Eine beabsichtigte Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden.

    Die Beseitigung ist durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen, soweit es notwendig ist.

    Den qualifizierten Tragwerksplaner müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstraße 25

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Hausanschrift

    Neue Straße 10

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Postfachadresse

    Postfach 1243

    99962 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 452-317

    Fax: 03601 452-314

    E-Mail: Stadtentwicklung-Bauordnung@muehlhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Stichwörter

    Sicherheitsprüfung, Nebengebäude abreißen, Prüfingenieure für Standsicherheit, Gebäude daneben abreißen, Gebäude aneinander bebaut, Abriss, Sicherheit bei Bau, Abriss von Gebäuden, Sicherheit beim Abriss, andere Gebäude abreißen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de