Beseitigung von Anlagen - Anzeige des Namens des Tragwerksplaners Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Tragwerksplaners bei Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit von Gebäuden, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und überwacht werden. Diesen müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde namentlich anzeigen.

    Beschreibung

    Eine beabsichtigte Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden.

    Die Beseitigung ist durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen, soweit es notwendig ist.

    Den qualifizierten Tragwerksplaner müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 61-6599

    Telefon Festnetz: 03695 61-6500

    E-Mail: bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 52 - Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
      Anzahl: 308  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
      Anzahl: 252  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt (Georgenkirche)
      Linie:
      • Bus: Wartburgcity-Linie: 13
    • Haltestelle: Markt / Alexanderstraße
      Linie:
      • Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    Fax: 03691 670-819

    E-Mail: info@eisenach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Stichwörter

    Sicherheitsprüfung, Nebengebäude abreißen, Prüfingenieure für Standsicherheit, Gebäude daneben abreißen, Gebäude aneinander bebaut, Abriss, Sicherheit bei Bau, Abriss von Gebäuden, Sicherheit beim Abriss, andere Gebäude abreißen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de