Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

    Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, können Sie als Beteiligter die Ausstellung eines Zeugnisses auf Grundstücksteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.

    Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht

    Beschreibung

    Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Widerspruch

    Kosten

    Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.

    Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2023

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Bestätigung der Grundstücksteilung, Zeugnis Grundstücksteilung ausstellen, Beteiligte bei Grundstücksteilung, Zeugnis Grundstücksteilung, Teilung eines Grundstücks, Bauaufsichtsbehörde Grundstücksteilung, Grundstücksteilung Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024